Aufladedruckfeuerlöscher
Aufladedruckfeuerlöscher bestehen aus zwei Behältern (Löschmittelbehälter und Treibgasbehälter), Löschmittel und Treibgas sind also getrennt. Prinzip: Wird zwischen den beiden Behältern eine Verbindung hergestellt, z. B. durch Öffnen des Ventils am Treibgasbehälter, so strömt das Treibmittel (Treibgas, z.B. Kohlenstoffdioxid) in den Löschmittelbehälter und setzt diesen unter Druck. Man sagt, der Aufladelöscher ist “aufgeladen” – er ist nun bereit, das Löschmittel auszustossen. Man unterscheidet Aufladelöscher mit ausserhalb oder innerhalb (im Löschmittelbehälter) angebrachter Treibgasflasche. Aufladelöscher gibt es für die Löschmittel Wasser, Schaum und Pulver, als vorgemischte Lösung oder als Kartusche mit Schaumkonzentrat.
Dauerdruckfeuerlöscher (Permanentdruckfeuerlöscher)
Bei Dauerdruckfeuerlöschern befinden sich Löschmittel und Treibgas zusammen in einem Löschmittelbehälter. Prinzip: Das im Löschmittelbehälter enthaltene Treibgas (Stickstoff oder Kohlenstoffdioxid) übt einen andauernden (permanenten) Druck auf das Löschmittel aus. Nach Betätigung der Auslösevorrichtung, z. B. eines Schalthebelventils, steigt das Löschmittel unter Druck über das Steigrohr und tritt über den Löschschlauch durch die Löschdüse aus dem Feuerlöscher aus.
Vorteil dieser Bauweise ist der geringe technische Aufwand, weshalb diese Löscher zur preisgünstigen Standardklasse gehören. Nachteil ist, dass der Löschmittelbehälter ständig unter Druck steht (untersteht somit der Druckbehältergesetzgebung). Dadurch besteht die Gefahr, dass durch geringe Undichtigkeiten am Löscher (sog. Schleichgase) das Treibgas unbemerkt entweicht und der Löscher damit funktionsunfähig wird. Dauerdrucklöscher gibt es ebenfalls für die Löschmittel Wasser, Schaum und Pulver.
Quelle: Wikipedia