

Die Feuerlöscher Service Center GmbH hält das Recht vor eine Kontrolle ausserhalb deren Servicegebietes abzulehnen!
Warum müssen Nasslöschposten Kontrolliert werden?
Damit ein Löschposten als Löschposten anerkannt werden kann, muss der Ruhedruck (Leitungsdruck) vor dem Löschposten mindestens 3 bar betragen und die minimale Wasserleistung muss bei 16 l/min liegen.
Diese und weitere Punkte werden von der VKF (Vereinigung Kantonaler Gebäuderversicherungen) bestimmt. Alle Angaben finden Sie in der Brandschutznorm, 1-15 Art. 20, Brandschutzrichtlinie, Löscheinrichtungen 18-15de Ziffer 7, mit vermerk auf die DIN EN 671-3 (europäische Norm) für die Instandhaltung von Nasslöschposten, Schlauchhaspeln, Wandhydranten.
Was beinhaltet eine Kontrolle?
Der Service, Kontrolle, Wartung, Instandsetzung von Nasslöschposten und Wandhydranten muss nach den Vorgaben unter Beachtung der Herstellervorgaben erfolgen. Die Kontrollen der Löschposten müssen mindestens einmal jährlich von einer Fachperson durchgeführt werden.
Beim Service, Kontrolle, Wartung werden die Angaben aus der Abnahmeprüfung bzw. vorherigen Kontrolle mit dem Ist-Stand der Anlage verglichen. Werden Abweichungen festgestellt, muss überprüft werden, woher diese Abweichung kommt.
Wird bei der Kontrolle festgestellt, dass die Betriebssicherheit der Löschanlage nicht gegeben ist, so muss diese durch ein Schild mit der Aufschrift „AUSSER BETRIEB“ gekennzeichnet werden.
Folgende Arbeiten werden ausgeführt:
Alle 5 Jahre muss zusätzlich eine Druckprüfung durchgeführt werden mittels Druckpumpe